Genossenschaft

Innerhalb der Einrichtung wird eine Schulgenossenschaft gegründet. Sie umfasst Schüler, die an der Leitung der Schule teilnehmen werden. Der Vorstand der Genossenschaft stellt sich wie folgt dar:

  • ein Präsident;
  • ein Vizepräsident;
  • ein Sekretär;
  • ein Sekretäradhatt;
  • Ein Schatzmeister;
  • einen Rechnungsprüfer;
  • ein Kulturbeauftragter;
  • ein Sportdelegierter;
  • einen Haushaltsbeauftragten;
  • Ratgeber.

Eine Listenwahl ermöglicht es den Schülern, das Büro der Genossenschaft für das laufende Schuljahr zu wählen.