Innerhalb der Einrichtung wird eine Schulgenossenschaft gegründet. Sie umfasst Schüler, die an der Leitung der Schule teilnehmen werden. Der Vorstand der Genossenschaft stellt sich wie folgt dar:
- ein Präsident;
- ein Vizepräsident;
- ein Sekretär;
- ein Sekretäradhatt;
- Ein Schatzmeister;
- einen Rechnungsprüfer;
- ein Kulturbeauftragter;
- ein Sportdelegierter;
- einen Haushaltsbeauftragten;
- Ratgeber.
Eine Listenwahl ermöglicht es den Schülern, das Büro der Genossenschaft für das laufende Schuljahr zu wählen.